Basisdemokratie erhalten

Stellungnahme zur Satzungsreform 2026 ans Urabstimmungsbüro von Bündnis 90/Die Grünen.

Großes Bedauern setzte bei mir ein, nachdem ich mich mit dem Inhalt der geplanten Satzungs- bzw. Parteireform befasst hatte, denn sie erweckt bei mir den starken Eindruck, dass es sich um einen großen Schritt weg von der Basisdemokratie handelt, die unsere Partei (noch) ausmacht. Vor allem folgende Punkte sehe ich kritisch:

Es soll das BDK-Antragsrecht eingeschränkt werden, was mit einer Flut an BDK-Anträgen begründet wird. So werden Ortsverbände keinerlei Anträge an die BDK mehr stellen dürfen. Einen Beleg dafür, dass OV-Anträge überhaupt in messbarem Ausmaß zur Antragsflut beigetragen hätten, konnte ich nirgendwo finden (falls ein solcher Beleg denn überhaupt existiert). So wird ausgerechnet den lokal Aktiven eine wichtige gemeinschaftliche Beteiligungsmöglichkeit weggenommen.

Weiterhin wird die Mindestanzahl an Unterstützern für einen Antrag von Einzelpersonen faktisch drastisch erhöht und an die Gesamtgröße der Partei gekoppelt, ohne zu berücksichtigen, wie viele Parteimitglieder überhaupt aktiv sind. In der Realität sind die Antragszahlen nicht im gleichen Maße wie die Parteibeitritte gestiegen, wie folgendes Diagramm beweist:

Aus der Sicht von gut vernetzten Parteimitgliedern, etwa Landesvorständen, Flügelangehörigen, Parteiratsmitgliedern usw. mag es allzu leicht sein, knapp 100 Unterschriften für einen BDK-Antrag zu sammeln. Wer sich jedoch (wie ich) auf Kreisverbandsebene engagiert, wird enorme Schwierigkeiten haben, derart viele Personen in der Partei zu erreichen und zu überzeugen. So wird bevorteilt, wer ohnehin Einfluss hat, und benachteiligt, wer keine höhere Funktion innehat oder schlichtweg neu ist. Sieht so Basisdemokratie aus?

Da die vorgenannten die einzigen Maßnahmen zur Minimierung der Antragszahlen sind, gewinne ich den Eindruck, dass die Parteireformer BDK-Anträge per se als Ärgernis oder lästige Nebenwirkung von Parteiarbeit missverstehen. Wenig Verständnis scheint für meine Auffassung vorzuliegen, dass Anträge hauptsächlich aus dem Grund gestellt werden, dass die Antragsteller ihre Anliegen nicht anderweitig einbringen konnten. Gäbe es einen (für sie) einfacheren Weg (einen Antrag zu schreiben, ist aufwendig!), würden sie diesen meiner Einschätzung nach sehr wohl wählen. Zielführend wäre es also im Sinne der Antragsminimierung gewesen, genau solche anderen, einfacheren Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der Satzungsreform zu schaffen. Dies wurde jedoch leider versäumt.

Ebenfalls wurde verkannt, dass ein unnötiger Aufwand dadurch entsteht, dass keine fremden Anträge eingesehen werden können, solange diese nicht eingereicht sind. So gibt es viele inhaltlich ähnliche Anträge, was die Antragsanzahl in die Höhe treibt. Auch würde die öffentliche Sichtbarkeit aller noch unterstützungsfähigen Anträge es weniger gut vernetzten Mitgliedern erleichtern, Unterschriften zu sammeln.

Während mit der Begründung der Antragsflut das Antragsrecht von Ortsverbänden und Einzelpersonen eingeschränkt wird, soll ausgerechnet dieses Antragsrecht dem dann neuen Mitgliederrat gewährt werden. Wie soll beides zusammenpassen? Effektiv wird so die Basis (die Vielen) daran gehindert, Initiative zu ergreifen, und stattdessen Gremien (einigen Wenigen) mehr Befugnisse gegeben. Dies setzt sich darin fort, dass die Antragskommission (also eine Gruppe von wenigen Personen, die häufig Amts-/Mandatsträger sind) die Kompetenz erhält, Anträge trotz ausreichender Unterstützeranzahl nicht an die BDK, sondern an ein anderes Gremium zu überweisen und sie so potenziell der politischen Bedeutungslosigkeit zuzuführen. Die geplante Antragskommission ist ein „Engpass“, der die Basisdemokratie weiter vollkommen unnötig einschränkt.

Aus den dargelegten Gründen empfehle ich, die Satzungsreform nicht zu unterstützen.

Gustav Blaß